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Revue Pamiatky a múzeá – Resümee 4/2009

Denkmalschutz in der SLOWAKEI IN JAHREN 1919 – 1939

Martina Orosová
Organisation des Denkmalschutzes in der Zwischenkriegszeit
Seit dem Jahre 1912, noch vor der Entstehung der Tschechoslowakischen
Republik, siedelte in Prag das k. k. Landesdenkmalamt für das Königreich
Böhmen mit zwei Abteilungen – tschechischer und deutscher. Mähren und
Schlesien unterlagen bis 1918 der Wiener Zentralkommission für die
Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmäler und die
Slowakei der Ungarischen Denkmalkommission in Budapest. Im September
1918 bereiteten die Fachmänner um den Tschechoslowakischen
Nationalausschuss die Konzeption des künftigen Ministeriums für
Schulwesen und Volksaufklärung (nachstehend MSV) vor, welches gleich
nach der Entstehung der Tschechoslowakischen Republik auch die Agenda
des Denkmalschutzes übernommen hat. Es hat einige Monate gedauert bis
die Situation stabilisiert war und bis sich der Minister mit Vollmacht
für die Verwaltung der Slowakei, Vavro Šrobár, auch mit Kulturfragen zu
befassen begann. Die Persönlichkeit, die in diesem Prozess eine
unvertretbare Rolle gespielt hatte, war der Architekt Dušan Jurkovič. Er
kam aus Brno, angesogen mit tschechischem Enthusiasmus, um in die
Dienste der staatlichen Macht einzutreten, was viele überrascht hat. Der
Minister V. Šrobár ernannte ihn am 1. April 1919 zum
Regierungskommissar für Denkmalschutz. Zu arbeiten begann er schon im
Mai 1919 und er erweiterte gleich auch die Kompetenz seines Amtes – des
Regierungskommissariats für Denkmalschutz (nachstehend
Regierungskommissariat) – auch auf die Organisation der lebendigen
Volkskunst und Kunstindustrie. Zu seinen weiteren Mitarbeitern wurden
mit der Zeit J. Hofman, J. Vydra, J. Marek, B. Mathesius, F. Faulhammer,
J. Reichert.
Gleich am ersten Tag der neuentstandenen Republik am 28. Oktober 1918
wurde das Gesetz Nr. 11/1918 Slg. verabschiedet, womit der Staat
(Tschechoslowakische Republik) alle österreichischen und ungarischen
Gesetze und Verordnungen übernommen und bestätigt hat. In der Slowakei
blieb nur das ungarische Denkmalgesetz Nr. XXXIX/1881 in Geltung. Neue
Verhältnisse erforderten jedoch auch neue Modifikationen des
Denkmalschutzes. Der beauftragte Minister verfügte in dieser Zeit über
fast unbeschränkte Kompetenzen und seine Verordnungen waren mit Gesetzen
gleichgestellt. Der Kunsthistoriker mit juristischer Ausbildung Jan
Hofman, der in die Dienste des Regierungskommissariats am 1. Juli 1919
eingetreten ist, bereitete einen sehr progressiven Text der Verordnung
zur Regulierung des Denkmalschutzes in der Slowakei, um ihn näher zu der
Praxis in Böhmen zu bringen. Dem Regierungskommissariat wurde darin die
Kompetenz der Ungarischen Denkmalkommission sowie der Ungarischen
Museumskommission beigemessen. Das Kommissariat entschied in allen
Angelegenheiten mit Einfluss auf den Denkmal- und Naturschutz und alle
Staats- und Selbstverwaltungsbehörden waren verpflichtet, über diese
Angelegenheiten zu informieren. Das Statut des Regierungskommissariats
erfüllte somit eine fortschrittliche Funktion auch in der Entwicklung
der betreffenden Legislatur. In die Kompetenz des Kommissariats gehörte
auch der Schutz von immobilen Denkmälern, die Aufsicht über öffentliche,
kirchliche und Zunftsammlungen, die Evidenz von Ausgrabungen (zusammen
mit dem Staatlichen Archäologischen Institut), die Aufsicht über die
Ausfuhr von Denkmälern und den Antiquitätenhandel. Als die Hauptaufgabe
des Kommissariats betrachtete man die Gründung des Zentralkatasters von
Denkmälern (Zentralliste), Dokumentation von Denkmälern (Errichtung
eines Photoateliers), Teilnahme an der Lösung von künstlichen und
archäologischen Fragen und die Aufsicht über Museen. Unvernachlässigbar
war auch die Werbetätigkeit beruhend auf der Überzeugung, dass der
Denkmal- und Naturschutz stets mit der Öffentlichkeit in Verbindung
stehen muss.
Auf Grund eines MSV-Präsidiumserlasses vom 23. Mai 1922 wurde das
Regierungskommissariat aufgelöst und seine Agenda überging auf die II.
(Aufklärungs-) Abteilung des MSV-Referats in Bratislava, in die einige
Angestellte des aufgelösten Kommissariats delimitiert wurden. In die
Struktur des Referats hat man jedoch nicht die ganze Agenda des
Regierungskommissariats eingegliedert. Die Angelegenheiten des
Denkmalschutzes und Musealwesens wurden dem Staatlichen Inspektorat für
Archive und Bibliotheken in der Slowakei zugeordnet.
Die nächste Etappe in der Geschichte der Denkmalpflege in der Slowakei
repräsentierte das Staatliche Referat für Denkmalschutz in der Slowakei
(nachstehend Staatsreferat, 1922 – 1939), welches eine vorübergehende
Lösung vor der Transformation zum Staatsdenkmalamt in Bratislava
darstellen sollte. Das Denkmalgesetz, das auch die Tätigkeit von
einzelnen Denkmalämtern festlegen sollte, wurde jedoch vor dem Zerfall
der Tschechoslowakei nicht verabschiedet und das Staatsreferat hat noch
weitere 17 Jahre gearbeitet. In Wirklichkeit hörte es erst nach der
Entstehung der Slowakischen Republik im März 1939 auf zu existieren, u.
z. durch die Erlassung der Verordnung Nr. 29/1939 der Slowakischen
Gesetzsammlung. Damit wurde seine Agenda in das slowakische Ministerium
für Schulwesen und Volksaufklärung eingegliedert.
Das Regierungskommissariat für Denkmalschutz in der Slowakei und das
Staatliche Referat für Denkmalschutz in der Slowakei waren die ersten
Denkmalbehörden, die den Grund für Monumentologie als eine neue
wissenschaftliche Disziplin gelegt haben.

Lukáš Svěchota
Denkmäler und der Vertrag von Trianon
In Versailles und anderen Schlössern in Pariser Vororten verhandelte man
nach Beendigung des Ersten Weltkriegs über das Leben und Schicksal von
neuen Nachfolgerstaaten, die nach dem Zerfall Österreich-Ungarns
entstanden sind. Einer von ihnen war auch die Tschechoslowakische
Republik. Die Gestaltung von Friedensverträgen war ein langwieriger
Prozess, in dem man die Vorschläge, Anforderungen und Bemerkungen von
allen beteiligten Parteien berücksichtigen musste. Aus der fieberhaften
Tätigkeit der Diplomaten und errichteten Kommissionen entstanden
schließlich mehrere Verträge. Am wichtigsten hinsichtlich der Entstehung
und Existenz der Tschechoslowakischen Republik sind die Verträge von
Saint‑Germain-en-Laye (10. September 1919) und Trianon (4. Juli 1920).
Diese behandelten ein breites Spektrum von äußeren sowie inneren
Funktionsfragen der Kriegsverlierstaaten. In einzelnen Abschnitten,
Artikeln, Paragraphen und Punkten haben sich diese Länder verpflichtet,
den Anforderungen bzw. konkreten Verbindlichkeiten gegen die
Vertragsstaaten nachzukommen. Von größter Bedeutung für die Entwicklung
in der Slowakei war der Vertrag von Trianon – Friedensvertrag zwischen
den alliierten und assoziierten Mächten und Ungarn, wie sein voller Name
lautet, der ständig ein Objekt des Interesses von einem breiten Kreis
der Fachleute sowie Laien bildet. Die Texte dieser Friedensverträge
behandelten u. a. auch die Probleme von Denkmälern und Archivdokumenten.
Die Archive und Archivdokumente sind seit alters her ein Teil der
Anforderungen des Siegers an den Besiegten gewesen. Im Unterschied zu
Böhmen, das seine Ansprüche auf den Verwaltungsstatus im Rahmen der
ehemaligen Monarchie stützen konnte, bildete die Slowakei niemals eine
selbständige Gebietskörperschaft in Ungarn. Es war deswegen nötig,
Vorbereitungsschritte zu unternehmen, den Standpunkt und die Anträge auf
die Auslieferung der Archiv- und Registraturdokumente zu formulieren
und sie gerechtfertigt zu begründen. Mit dieser Aufgabe beauftragte das
Ministerium für Schulwesen und Volksaufklärung (MSV) in Prag am 12. Mai
1919 den Inspektor für Archive und Bibliotheken in der Slowakei Václav
Chaloupecký. Im Einklang mit Lösung einer ähnlichen Situation bei
Friedensverhandlungen mit Österreich sind mehrere Varianten der
Dokumente ausgearbeitet worden, von denen zwei grundsätzlicher Natur
sind. Das erste Dokument – Denkschrift über die Auslieferung von
historischen und Kunstdenkmälern durch Ungarn – knüpfte mit seinem
Inhalt an die Denkschrift über das Archivwesen in der Slowakei vom
Januar 1919 an, in dem sich V. Chaloupecký für den Bedarf an einem
Zentralarchiv für die Slowakei ausgesprochen hat. In dieses Archiv
würden beziehungsweise die Archivalien übergehen, die von der
ungarischen Seite erworben wurden und gleichzeitig würde es auch
Forschungs- sowie Verwaltungsaufgaben erfüllen. Das zweite Grunddokument
formulierte die Anforderungen, die für einzelne Artikel des
Friedensvertrags mit Ungarn vorgeschlagen wurden.
In der Endfassung des Friedensvertrags mit Ungarn, angenommen später als
das Gesetz Nr. 102/1922 Slg., befassen sich mit der Auslieferung und
Rückgabe der Archivdokumente, Bibliotheken, Antiquitäten und Denkmäler
vor allem die Artikel Nr. 77, 175 – 179 und 249. Die Texte der Artikel
sind mit ihrem Inhalt ähnlich der Fassung des Vertrags von
Saint-Germain-en-Laye, bzw. den Vorschlägen von Prof. Chaloupecký. Die
Verpflichtung der neuen Staaten, das Aktenmaterial nicht älter als 20
Jahre im Gegenzug zurückzugeben, war im Unterschied zu den Vorschlägen
von Prof. Chaloupecký in dem selbständigen Artikel Nr. 178 verankert.
In Artikeln Nr. 177 und 249 wurde Ungarn verpflichtet, ein
Freundschaftsabkommen mit den interessierten Staaten abzuschließen,
falls es dazu aufgefordert wird. Auf Grund dieses Abkommens sollte es zu
einer Trennung von Archiven, Akten und Denkmälern kommen. Es war eine
Analogie des Artikels Nr. 196 des Vertrags von Saint-Germain-en-Laye.
Ähnlich wie im Fall von Österreich haben die gemeinsamen bilateralen
Verhandlungen schließlich stattgefunden. Ihr Ergebnis war die Regelung
der Auslieferung von Verwaltungsakten vereinbart zwischen der
Tschechoslowakischen Republik und dem Königreich Ungarn aus dem Jahre
1927. Die Regelung bemühte sich, den Beschlüssen des Friedensvertrags
formal nachzukommen und die verbindlichen Regeln und Formen von deren
Realisierung festzusetzen. De facto brachte sie aber keine beidseitige
Trennung von Archiven und Akten in einem Umfang und Qualität
vergleichbar mit den Ergebnissen der Verhandlungen mit Österreich. Trotz
dem starken zeitgenössischen Unterton tragen die Friedensverträge eine
dauerhafte Botschaft und deren Fassung gewährt den interessierten
Staaten, einschließlich der Slowakei, Existenzgarantien.

Renata Glaser-Opitzová
Archäologisches Erbe
Nach Entstehung der Tschechoslowakei erließ das Ministerium mit
Vollmacht für die Verwaltung der Slowakei im Jahre 1919 die Verordnung
Nr. 155, die den Weg des Schutzes von Denkmälern und archäologischen
Funden in der Slowakei in einer neuen Ära begonnen hat. Im Fall der
Organisation des Schutzes von archäologischen Fundstellen hat die Praxis
leider gezeigt, dass das größte Problem des Denkmalschutzes in der
Tschechoslowakei in einem abweichenden rechtlichen Erbe des
Nachfolgerstaates liegt. Der westliche Teil der Republik richtete sich
nach Gesetzen basierend auf dem k. k. österreichischen Rechtssystem,
während in der Slowakei und Karpatoukraine die ungarische
Rechtstradition verankert war. Diese Zwiespältigkeit im amtlichen
Verkehr erhielt sich im Grunde bis zum Zerfall der ersten
Tschechoslowakischen Republik. In der Slowakei blieb nämlich zusammen
mit der Verordnung Nr. 155/1919 auch das Gesetz Nr. XXXIX vom 24. Mai
1881 in Kraft. Durch die Verordnung Nr. 155/1919 übergingen alle
Kompetenzen der Ungarischen Denkmalkommission auf das
Regierungskommissariat für Denkmalschutz in der Slowakei. Das
Kommissariat übernahm auch die Pflichten des ehemaligen Obersten
Staatlichen Inspektorats für Museen und Bibliotheken (Múzeumok és
Könyvtárak Országos Főfelügyelősége). Dieses Organ gelangte durch das
neuangenommene Gesetz zu relativ breiten Kompetenzen in dem Bereich, wie
wir heute sagen würden, des Kulturerbes. Die gesamten Staats- und
Selbstverwaltungsbehörden hatten die Pflicht, das Kommissariat zu
unterstützen und es auf die Angelegenheiten in Sachen des Schutzes von
historischen, Kunst-, Volks- und Naturdenkmälern aufmerksam zu machen.
Im Bereich der Archäologie war das Kommissariat befugt, zusammen mit dem
Staatsamt für Archäologie über die archäologischen Ausgrabungen zu
entscheiden. Die Situation im Gebiet des Schutzes von archäologischen
Funden in den Jahren 1919 – 1939 ist jedoch, im Unterschied zum
Denkmalschutz, anders gewesen. Die archäologischen Fundstellen sollten
unter Zusammenarbeit des Regierungskommissariats (seit 1923 des
Staatlichen Referats für Denkmäler in der Slowakei) und des Staatsamtes
für Archäologie beschützt werden. Das letztere ist jedoch in der
Slowakei als ein selbständiges Organ nie gegründet worden. Im Jahre 1919
entstand das Staatliche Archäologische Institut mit dem Sitz in Prag
und sein erster Direktor war L. Niederle. Die unterentwickelte fachliche
Forschung und die Absenz von qualifizierten Kräften in der Slowakei
haben verursacht, dass der Schutz von archäologischen Funden unter einer
und derselben amtlichen Agenda stand wie der Denkmalschutz. Der
Staatskonservator für prähistorische und römische Denkmäler, bzw. für
archäologische Denkmäler Jan Eisner, den L. Niederle ernannt hatte,
arbeitete de facto in der Struktur des Kommissariats und später Referats
– er benutzte dasselbe Briefkopfpapier, die Akten wurden in eine
gemeinsame Registratur gespeichert und die Post wurde ebenfalls
gemeinsam expediert, doch auf Briefen benutzte man den Stempel des
Staatlichen Archäologischen Instituts.
Ein weiteres Problem war der Aufbau von Archäologie auf nationaler
Basis. Die ungarischen Archäologen vereinigt um F. Rómer, die Zipser
Archäologen und die slowakische Gruppe von Enthusiasten haben auf streng
regionaler Basis gearbeitet. Die Entstehung der Tschechoslowakischen
Republik und die Tätigkeit des Staatlichen Archäologischen Instituts und
des Kommissariats, bzw. Referats für Denkmalschutz haben die Bemühungen
dieser Gruppen letztlich in Einklang gebracht, das Nationalprinzip
abgeschafft und die Professionalisierung der slowakischen Archäologie
erzielt. Das größte Verdienst daran hat vor allem J. Eisner. Er hat seit
Anfang seiner Tätigkeit in der Slowakei ausführliche Berichte über die
vor- und frühgeschichtliche Forschung publiziert, mit dem Heimatmuseum
zusammengearbeitet, an der Komensky-Universität in Bratislava
Vorlesungen gehalten und mehrere entdeckerische Ausgrabungen
unternommen, vor allem an den Fundstellen von Bratislava-Devín und
Devínska Nová Ves. Die fruchtbarste Periode seiner Tätigkeit von 1920
bis 1933 beendete er mit der Herausgabe des anerkannten Werks „Die
Slowakei in der Vorzeit“.

Bronislava Porubská
Sakrale Denkmäler
Sakralbauten bildeten die umfangreichste Gruppe von Denkmälern in Obhut
des Regierungskommissariats für Denkmalschutz in der Slowakei und dessen
Nachfolgers, des Staatlichen Referats für Denkmalschutz in der
Slowakei. Der Schutz von diesen Objekten war eine der wichtigsten
Aufgaben dieser Denkmalbehörden.
Die Reparaturen oder Umbauten von historischen Kirchen und Kapellen in
kleinen slowakischen Gemeinden waren mit mehreren Problemen verbunden,
z. B. mit dem schlechten Zustand dieser Objekte, chronischem Mangel an
Finanzmitteln für deren Reparaturen und Instandhaltung und der
Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung vonseiten des Staates.
Oft war es nötig nach Lösungen zu suchen, die sowohl die Grundprinzipien
des Denkmalschutzes als auch die Anforderungen der Kirche befolgt
haben, wobei die letztere vor allem einen entsprechenden Raum für die
Abhaltung der Gottesdienste benötigte. Beim Schutz der
denkmalgeschützten Sakralobjekte bemühte sich das Regierungskommissariat
direkt die kirchlichen Behörden zur Mitarbeit aufzurufen. Es
appellierte vor allem an den hohen geistlichen sowie materiellen Wert
der kirchlichen Denkmäler und die Bedeutung und Wichtigkeit deren
Schutzes als des kirchlichen sowie nationalen Kunstvermögens. Um die
möglichen Schaden an kirchlichen Denkmälern zu verhindern waren die
Pfarrämter verpflichtet, die Reparaturen und Umbauten von Kirchen und
deren Inneneinrichtung dem entsprechenden Denkmalamt oder direkt dem
Regierungskommissariat zu melden. Die Konsultation mit dem Denkmalamt
war nötig auch beim Verkauf oder Austausch von einzelnen Teilen des
Mobiliars. Nicht nur bei Umbauten und Reparaturen von alten, sondern
auch beim Bau von neuen Kirchen mussten die Erbauer Pläne ausarbeiten,
die zuerst von dem Denkmalamt genehmigt wurden. Diese Bedingung war in
der Regel auch in der Baugenehmigung einbezogen. Zur Verbesserung der
Organisation des Schutzes von kirchlichen Denkmälern hat J. Hofman dem
Referat des Ministeriums für Schulwesen und Volksaufklärung (nachstehend
MSV) in Bratislava vorgeschlagen, für die Geistlichen und für Studenten
von theologischen Fakultäten jedes Jahr Vorlesungen über den
Denkmalschutz zu organisieren. Die Bemühung um den Schutz von
kirchlichen Denkmälern ist jedoch nicht immer auf das Verständnis der
Kirche gestoßen. Mehrere Beispiele zeigen, dass alte Kirchen für die
Kirchengemeinde keinen kulturellen, historischen oder künstlerischen
Wert dargestellt haben, sondern sie waren mehr oder weniger nur ein
Zweckbau, den man, wenn er aufgehört hat seinem Zweck zu dienen, von
Grund auf umbauen oder sogar völlig niederreißen und als Baumaterial für
ein neues Gebäude verwenden kann. Die Aufforderungen zum Respektieren
der Kompetenz des Denkmalamtes vonseiten der kirchlichen sowie
Bezirksbehörden mit Befugnis zur Erteilung von Baugenehmigungen und
Ausübung der technischen Bauaufsicht mussten deswegen von Zeit zu Zeit
wiederholt werden, mit Hinweis auf eine regelwidrige Vorgehensweise, die
eine Beschädigung des Denkmals zur Folge hatte.
Im Jahre 1935 erarbeitete das Staatliche Referat einen eigenen Vorschlag
der allgemeinen Anweisungen über die Reparaturen von kirchlichen
Patronatbauten, in denen es eine passende Dacheindeckung, Baumaterial
oder Umgang mit Stein empfiehlt und ein großer Nachdruck wird auch auf
die Erhaltung der Originalputze oder -bauelemente auf historischen
Gebäuden gelegt. Trotzdem beeinflussten das Endergebnis der
Denkmalrenovierung von Kirchenbauten oft verschiedene Vorstellungen der
Bauherren und ihre (Un-)Willigkeit, sich nach den Anweisungen des
Staatlichen Referats zu richten. Die Autorin des Beitrags erwähnt einige
negative Beispiele der Rekonstruktionen von historischen kirchlichen
Bauten, z. B. in Chmeľov, Beloveža, Križovany nad Dudváhom, Brezany,
Lisková, Lednické Rovne u. a.

Magdaléna Brázdilová
Die Restaurierung von Denkmälern der bildenden Kunst
Im Jahre 1903 präsentierte der österreichische Generalkonservator Alois
Riegl eine neue Theorie, die den Begriff des Denkmals nicht nur als
einen historischen Beleg und kunsthistorischen Wert erklärt, sondern
auch Gefühlspostulate hineinbringt. Ein Denkmal soll vor allem
Alterswert haben und jeder Eingriff in die Oberfläche des Denkmals
bedeutet eine Verletzung der Pietät dazu. Riegls Grundsätze wurden kurz
nach seinem Tod im Jahre 1904 zu der Basis für eine Reorganisation der
Wiener Zentralkommission für Denkmalpflege, geleitet von seinem
Nachfolger, Professor Max Dvořák. In der Praxis bedeutete es, dass
anstatt eines restauratorischen Projekts die wissenschaftliche Forschung
antritt und anstatt der Praxis die konservatorische Instandhaltung.
Als ein selbständiger Fachbereich konstituierte sich die Restaurierung
in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die frühere Konzeptlosigkeit,
Zufälligkeit und oft auch unempfindliche Eingriffe in die Denkmäler
führten im Jahre 1930 zur Einberufung eines internationalen Kongresses
über die Erhaltung und Konservierung der Denkmäler nach Rom. Man
entwickelt neue Methoden der restauratorischen Theorie und Praxis als
einer selbständigen Disziplin, deren Anteil an dem Denkmalschutz
unvertretbar ist. Die Anforderung an die Person des Restaurators und die
Versicherung des optimalen Ergebnisses seiner Arbeit wird festgelegt.
Neben der Erudition, Handfertigkeit und Weitblick des Restaurators
werden auch die Bildung und Orientierung in verwandten natur- und
kunstwissenschaftlichen Disziplinen vorausgesetzt. Auch diese Tatsache
bildete den Grund dafür, dass bisher keine einheitliche
Restaurierungstheorie, Theorie der bildkünstlerischen Bedeutung des
restauratorischen Eingriffs und der ästhetischen Werte des zu
restaurierenden Werks oder Denkmals entstand. Heutzutage ist es üblich,
dass die Restaurierung von Kunstwerken und Denkmälern eine
spezialisierte bildkünstlerische Tätigkeit darstellt, die verwandte
naturwissenschaftliche Disziplinen ausnutzt und durch eine ständige
Korrektion der kunstwissenschaftlichen Disziplinen bedingt ist. Das
Regierungskommissariat für Denkmalschutz in der Slowakei (1919 – 1922)
hat sich in den Anfängen seiner Existenz mit dem Problem der
Denkmalrenovierung nicht befasst. Erst nach dem Abgang des Architekten
D. Jurkovič, der kein Vertreter der strengen Konservationsmethode
gewesen ist, und seiner Ersetzung durch Jan Hofman, einem Denkmalpfleger
und Museologen, bemühte sich das Kommissariat unter seiner Führung, die
Praxis der Renovierung und Restaurierung der Denkmäler konsequent zu
lenken. Das Kommissariat behandelte die Problematik der Denkmalforschung
bei verlaufenden restauratorischen Arbeiten und hat auch beim Besorgen
des konservatorischen Sparstoffs geholfen, die Schulungen von
Konservatoren organisiert und die Fachleute für einzelne Arbeiten
empfohlen. Später haben hier Vladimír Wagner und Václav Mencl gewirkt,
die sich auf die Arbeit im Terrain konzentrierten. V. Wagner
verarbeitete die Geschichte der slowakischen bildenden Kunst und
V. Mencl wurde zu einem Experten im Bereich der slowakischen
mittelalterlichen Architektur. Im Grunde hat man in der Praxis die von
Riegl und Dvořák übernommenen Methoden der Renovierung und Denkmalpflege
angewandt, beim Restaurieren sind jedoch auch negative Erscheinungen
aufgetaucht. Die analytische Konservierungsmethode führte in einigen
Fällen zur Abdeckung und Präsentation jedweder Fragmente, z. B. von
älteren architektonischen Elementen und dekorativen malerischen
Ausschmückungen im Rahmen der Renovierung, ohne Rücksicht auf den
Gesamtausdruck des Denkmals, so wie er durch die Komposition und alle
ihren Ausdruckskomponenten bestimmt wird.

Terézia Otter-Volková
Regulierung der Stadt Bratislava
Im Jahre 1919 wurde die damalige deutsch-ungarische Stadt Pressburg,
Poszony oder Prešporok fast über Nacht und unerwartet zur Hauptstadt der
Slowakei. Eines der Argumente für diese Wahl war außer der Größe auch
die historische Erfahrung der Stadt als politischen Zentrums Ungarns zur
Zeit der türkischen Okkupation von Buda (Ofen). Diese Periode hat der
späteren Stadt Bratislava ein deutliches urbanes Gepräge verliehen, mit
dem sie sich von den anderen slowakischen Städten unterschieden hat.
Eine Menge an bereits existierenden repräsentativen öffentlichen
Gebäuden und eine relativ hochentwickelte Infrastruktur waren die
praktischen Gründe dafür, dass die Stadt schließlich zum offiziellen
Zentrum der Slowakei wurde.
Die existierenden Gebäude haben jedoch in den nachfolgenden Jahren für
die Bedürfnisse der werdenden Staatsverwaltung, der Vertretungen von
verschiedenen Betrieben, neuer Schulen aller Stufen sowie
wissenschaftlicher und kultureller Institutionen nicht mehr gereicht.
Dazu sind noch der schnelle Anwuchs der Bewohnerzahl (von 85 000 im
Jahre 1919 fast zweifach auf 140 000 im Jahre 1934) und der damit
verbundene Mangel an Wohnungen hinzugekommen. Die Stadt ist schnell
gewachsen, neue Viertel entstanden vor allem am Ostrand der Stadt, viele
Fabriken bauten eigene Arbeiterkolonien. Einen sehr schnellen Anwuchs
an Bewohnern registrieren auch die umliegenden Dörfer, vor allem
Petržalka. In den Jahren 1921 – 1927 wird schrittweise eine Serie von
Baugesetzen verabschiedet, die die Wohnungsnot abschaffen sollten. In
Bratislava werden die Wohnungen vor allem von Baugenossenschaften
erbaut, in kleinerem Maße von dem Staat. Beinahe eine Hälfte der
Wohnungen gebaut vor dem Jahre 1928 ist in den Jahren 1926 – 1928
entstanden, als das Gesetz über die Steuerermäßigungen für Neubauten
erlassen wurde.
Die Probleme verbunden mit dem unkontrollierten Wachstum der Stadt hat
schon kurz nach seiner Entstehung auch das Regierungskommissariat für
Denkmalschutz in der Slowakei vorausgesehen. Der Schutz von
Baudenkmälern hängt von der Regulierung ab, schrieb Jan Hofman. Das
Kommissariat begann deswegen schon im Juni 1919 an der Revision des
Regulierungsplans zu arbeiten. Bis 1923 appellierte er regelmäßig an die
Stadträte und erstellte eine Liste von Objekten, die bei der
Genehmigung von Bauten und Bauänderungen in der Stadt als Muster dienen
sollten. Die Liste konzentriert sich vor allem auf das Areal der
Altstadt, wo die meisten Denkmäler zu finden sind. Außer isolierten
Denkmäler, einschließlich Gedenksäulen und geschützten Grünflächen,
definiert sie die Gebiete mit limitierter Höhe von Gebäuden und
geschützte Straßenbaulinien.
Die Bemühung, die Denkmäler von Bratislava mit Hilfe eines
Regulierungsplans zu schützen, wird in den Jahren 1923 – 1925 von dem
Nachfolger des Regierungskommissariats, dem Staatlichen Referat für
Denkmalschutz in der Slowakei fortgesetzt. Die Kommission, die für den
Denkmalschutz im Regulierungsplan von Bratislava zuständig war, vereinte
neben den Stadtvertretern und Denkmalpflegern (J. Hofman für das
Staatliche Referat) auch die Repräsentanten von Kunstvereinen und
berühmte Architekten J. Grossman, F. Wimmer, A. Balán, A. Szönyi und
K. Šilinger. Die Kommission befasste sich vor allem mit Erhaltung des
mittelalterlichen Grundplans der Altstadt einschließlich des
Höhenverhältnisses zwischen einzelnen Gebäuden und der Größe von Straßen
und Plätzen. Die Gebäudehöhe wurde dabei als die durchschnittliche Höhe
der damaligen Bebauung definiert. Außerhalb der Innenstadt
konzentrierte sich die Initiative auf die Fragen der Regulierung der
Hänge des Burghügels von der Židovská-Straße ab bis zu Podhradie
(Vorburg), auf die Konzeption des Donauufers, vor allem durch die
Festsetzung der Bebauungshöhe und auf den Raum des Platzes Námestie
Republiky (heute Námestie SNP), wo man schon damals mit neuem Aufbau
gerechnet hat. Die Hauptforderung der Regulierung lag darin, dass die
künftige Entwicklung eine natürliche Fortsetzung der vergangenen
Entwicklung werden sollte – schrieb Jan Hofman in der Zusammenfassung
der ersten Bemühungen um die Regulierung von Bratislava als Zentrum der
Slowakei.

Lenka Ulašinová-Bystrianska – Martina Orosová
Traditionelle Volksarchitektur und -kultur
Die traditionelle Sachkultur hat lange gewartet bis sie entdeckt wurde.
Im 19. Jahrhundert registrieren wir die ersten Bemühungen, die
Handfertigkeit und Ästhetik der Welt des einfachen Menschen zu
präsentieren und auch die zeitgenössische Kunst sucht Inspiration in
volkskulturellen Äußerungen. Eine beispiellos hohe Aufmerksamkeit begann
man auch der Volksarchitektur zu schenken. Die Modelle von Gebäuden,
die Einrichtung oder Objekte der traditionellen Sachkultur sind in
mehreren internationalen Ausstellungen (London, Paris, Wien, Amsterdam,
Krakau) präsentiert worden. Kurz danach als im Jahre 1891 in einem
Freilichtmuseum bei Stockholm die erste Exposition von mehreren
umtransportierten Denkmälern der Volksarchitektur entstand, etablierte
sich auch die damalige national orientierte tschechoslowakische
Gesellschaft als einer der Pioniere in Präsentation der
Volksarchitektur, bzw. der ganzen Volkskunst in einer neuen Dimension.
Aus der ursprünglichen Absicht, in der Landesausstellung im Jahre 1891
und in der Tschechoslawischen Ethnographischen Ausstellung im Jahre 1895
in Prag ein tschechisches Bauernhaus mit Exposition der Volkskunst
aufzubauen, entstand eine ganze Serie von Repräsentationsobjekten der
tschechischen und slowakischen Volksarchitektur. Die Slowakei wurde
durch ein Bauernhaus aus dem slowakisch-mährischen Grenzgebiet, ein
Gehöft aus Čičmany und ein Bauernhaus aus Orava repräsentiert. Der
Hauptarchitekt von diesem Komplex war Dušan Jurkovič. Gerade die
Persönlichkeit des ersten Regierungskommissars für Denkmalschutz in der
Slowakei repräsentiert einen Markstein im Fachinteresse an dörflicher
Baukultur der Slowakei. Nach der Ausstellung bemühte sich D. Jurkovič
zusammen mit anderen Organisatoren, die existierenden Bauobjekte zu
erhalten und später ein Freilichtmuseum für slawische Volksarchitektur
zu errichten. Diese Idee konnte er jedoch seinerzeit nicht realisieren.
Das Regierungskommissariat geleitet von D. Jurkovič bemühte sich im
Rahmen seines Wirkungsbereichs vor allem um die Belebung von sog.
Volkshandwerken und die Rückgabe der Denkmäler, die auf verschiedene
Weisen außerhalb der Slowakei gelangt sind, bzw. die Verhinderung deren
weiterer Ausfuhr. Außerdem hat es eine ziemlich hohe Aktivität im Rahmen
der Aufklärungs- und Bildungstätigkeit, Organisierung von Ausstellungen
oder Sicherung und Kontrolle der Aufträge über Erzeugnisse der
Volkskunst aufgewandt. In diesem Bereich registrieren wir eine klare
Bemühung um die Professionalisierung der Produktion, Erweiterung oder
Erneuerung von traditionellen Herstellungstechniken. Der Bericht über
die Tätigkeit des Regierungskommissariats in den Jahren 1919 – 1920
belegt, dass mehr als eine Hälfte der Aufgaben auf die Organisierung und
Unterstützung von existierenden und entstehenden Werkstätten (z. B. die
private Keramikwerkstatt von Ferdiš Kostka in Stupava,
Keramikwerkstätten in Modra, die Staatliche Stickereiwerkstatt in
Vajnory) und Schulen (z. B. die Staatliche Spitzenklöppelschule in
Kremnica mit einer Filiale in Staré Hory) konzentriert war. Das
Regierungskommissariat kontrollierte und lenkte die Tätigkeit von
verschiedenen volkshandwerklichen Vereinen (Izabella, Lipa usw.), aber
die größte Aufmerksamkeit schenkte es der Keramik- und Textilherstellung
(Spitzenklöppelei, Stickerei), der Korbflechterei und Volksmalerei. Die
Referenten zuständig für diesen Tätigkeitsbereich des
Regierungskommissariats waren Josef Vydra und Antonín Václavík.

Miloš Dudáš
Die Erneuerung der Gemeinde Čičmany
Die urwüchsige Gemeinde Čičmany (Bezirk Žilina), deren Teil heute ein
Denkmalreservat der Volksarchitektur bildet, bestand anhand der
erhaltenen Karten aus dem 18. und 19. Jahrhundert aus einer locker
gruppierten Bebauung entlang des Rajčianka-Flusses (Originalname
Žiliňanka) mit sichtbarer Aufteilung in einzelne Gehöfte. Infolge einer
relativ großen Armut und des lange überdauernden ungarischen
Gewohnheitsrechts erhielt sich in Čičmany bis zum Anfang des
20. Jahrhunderts in aktiver Form die sog. Großfamilie. Es war keine
Ausnahme, dass in einem Haus bis zu 20 – 30 Personen gelebt haben und
diese Tatsache hat das Haus von Čičmany, seine Architektur, das
Interieur und die Raumgliederung auf eigene Weise formiert.
Das ursprüngliche Haus in Čičmany war zwei- bzw. dreiräumig: Stube –
Vorraum und Kammer. In der Stube hat man relativ lange den Ofen mit
offener Feuerstelle benutzt, es war also die sog. Rauchstube, und zu
deren Umwandlung in eine saubere Wohnstube ohne Feuer kam es allgemein
erst nach dem Ersten Weltkrieg. Die Kammern benutzte man nicht nur für
die Aufbewahrung von Lebensmitteln, Kleidern, Geschirr oder kleinen
Handwerkerzeugnissen, sondern auch für Wohnzwecke – sie dienten vor
allem den jungen, noch unverheirateten Familienmitgliedern oder den
kinderlosen Neuvermählten. Wenn in dem Haus nicht genügend Raum war,
entstanden die Kammern auch in Dachräumen der ebenerdigen Häuser, was
ein Zwischenglied zum späteren Stockhaus gewesen ist. Aus
bildkünstlerischer Sicht ist am interessantesten die dekorative
Verzierung der äußeren Blockwände des Hauses. Die üppige und nirgendwo
anders in der Slowakei belegte Bemalung in Form von stilisierten
geometrischen Mustern ist auf ihre Art einmalig im Rahmen der ganzen
mitteleuropäischen Region.
Das Dorf Čičmany wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch
mehrfachen vernichtenden Brand schwer beschädigt. Im Jahre 1907
verwüstete er den Südteil des Ortes, wo die Schule und 45 Objekte
(Wohnhäuser und wirtschaftliche Bauten) verbrannt waren. Im Jahre 1921
unterlagen ihm 49 Wohnhäuser, d. h. beinahe eine Hälfte des Dorfes war
vernichtet und mehr als 500 Menschen verloren das Dach über dem Kopf.
Der Brand im April 1945 hat 84 Objekte völlig zerstört, 59 Objekte
schwer und 101 leicht beschädigt. Die Folgen von diesen Bränden haben
die ursprünglichen urbanistischen und architektonischen Qualitäten von
Čičmany in beträchtlichem Maße entwertet. Nach dem vernichtendsten Brand
vom 8. Oktober 1921 deutet der Regierungsreferent Architekt Dušan
Jurkovič auf die Einzigartigkeit dieses Ortes hin und betont, dass er
dringend finanzielle Unterstützung und staatliche Subvention benötige.
Schon ein Jahr nach dem Brand begann die Vorbereitung einer kompletten
Erneuerung des vernichteten Dorfes. Der Staat gewährte eine
Sonderunterstützung den Betroffenen, jedoch unter der Bedingung, dass
die neuen Häuser in traditionellem Stil der örtlichen Holzarchitektur
gebaut werden sollen. Das Regierungskommissariat hat die Vorschriften
und Pläne für die neuen, durch den Staat finanzierten Bauten erarbeitet.
Doch bedauerlicherweise, weder in den 1920er Jahren noch im Jahre 1945
konnte man die Grundprinzipien der Erneuerung von traditioneller
Architektur des Ortes in der Baupraxis durchsetzen. Das letzte originale
Stockhaus in Čičmany mit Rauchstube und mit offener Feuerstelle (sog.
Petrášovce), das von den Bränden unvernichtet blieb, assanierte man im
Jahre 1958, trotz der Bemühung von Organen des Denkmalschutzes. Ein Jahr
später passierte dasselbe teilweise auch mit dem Haus Nr. 137 (sog.
Haus von Raden) aus dem Jahre 1924. Dieses Haus wurde zum Glück im Jahre
1967 für Museumszwecke renoviert und heute gehört es, genauso wie das
Haus Nr. 42, dem Museum des Waagtals in Žilina.

Miroslav Palárik
Das Musealwesen zur Zeit der Tschechoslowakischen Republik
Der Zerfall von Österreich-Ungarn und die Entstehung der ersten
Tschechoslowakischen Republik bedeutete für den kulturellen Bereich neue
Möglichkeiten. Die Slowakei „erbte“ nach dem Ersten Weltkrieg einige
Museen, von diesen konnte man jedoch als eine ausschließlich slowakische
Institution nur das Slowakische Museum in Turčiansky Svätý Martin
betrachten. Die Museen waren organisatorisch unter das Ministerium für
Schulwesen und Volksaufklärung (nachstehend MSV) eingeordnet, es gab
jedoch kein Gesetz, das die Stellung und Kompetenzen dieser kulturellen
Institutionen definieren würde. Ausbleibend war auch die
Entwicklungskonzeption des Musealwesens im Land. Die meisten Museen
gehörten nicht dem Staat, sondern verschiedenen Vereinen, Gauen, Städten
oder Privatpersonen. Die Sammlungen und Museen (bis auf die
staatlichen) wurden als Privateigentum betrachtet, deswegen hing die
Annahme oder Ablehnung der Empfehlungen des MSV von der Bereitwilligkeit
des Museumsbesitzers ab. Das Ministerium für Schulwesen und
Volksaufklärung unterstützte deshalb die Ambitionen, eine eigene
Organisation der Museumsfachleute zu gründen – die Union der
Tschechoslowakischen Museen (nachstehend UTM), deren Mitglieder sich die
Verbesserung der Situation im Musealwesen zum Ziel setzen könnten.
Das weitere damalige Staatsorgan zuständig für die Museumssammlungen war
das Regierungskommissariat für Denkmalschutz in der Slowakei, gegründet
im Jahre 1919. In seiner Kompetenz war auch die Aufsicht über den
Schutz von Gebäuden gebaut vor dem Jahre 1850, beweglichen kirchlichen
und Zunftdenkmälern. Es sorgte auch für die Aufsicht über die
technischen und archäologischen Ausgrabungen, Museumsgegenstände und
Antiquitäten. Im Bereich des Musealwesens hat es in Zusammenarbeit mit
UTM die Revisionen in slowakischen Museen durchgeführt, auf Grund von
welchen die staatlichen Subventionen empfohlen wurden.
Das slowakische Musealwesen kämpfte in der Zwischenkriegszeit mit vielen
Nachteilen im Gebiet der Verwaltung und des Schutzes des
Sammlungsbestandes und seiner Präsentation, Koordination der
Museumsgründung, Lösung der Kompetenzstreite, des Mangels an
entsprechenden Räumen und Arbeitskräften. Zur Zeit der ersten
Tschechoslowakischen Republik kam es jedoch nicht zur Annahme eines
Gesetzes, welches die Kompetenzen der Museen eindeutig definieren würde.
Die Versuche um die Erlassung eines Musealgesetzes sind gescheitert. In
der behandelten Periode befassten sich mit Musealwesen und dem Schutz
von Sammlungsstücken nur zwei Verordnungen, nämlich die aus den Jahren
1918 und 1938, in denen die Ausfuhr von Kultur- und Denkmalgegenständen
(Museumsstücken) aus dem Land unter Androhung einer finanziellen
Sanktion verboten wird. An der Ausarbeitung und Annahme des ersten
Musealgesetzes arbeitete man bis zu den 1960er Jahren.

Henrieta Žažová
Bibliotheken in der Agenda der Denkmalbehörden
In Materialbeständen der Denkmalbehörden in der Slowakei während der
Zwischenkriegszeit, d. h. des Regierungskommissariats für Denkmalschutz
in der Slowakei (1919 – 1922) und des Staatlichen Referats für
Denkmalschutz in der Slowakei (1922 – 1939), aufbewahrt im Archiv des
Denkmalamtes der Slowakischen Republik in Bratislava, befinden sich auch
Akten über die Geschichte der Universitätsbibliothek Bratislava
(nachstehend UBB) und des bibliothekarischen Schrifterbes.
Die Aufsicht über die öffentlichen Bibliotheken nach der Entstehung der
Tschechoslowakei fiel unter die Zuständigkeit des Ministeriums für
Schulwesen und Volksaufklärung (MSV) in Prag und seines Bratislavaer
Referates. Zum Staatsinspektor für Archive und Bibliotheken in der
Slowakei wurde der Archivar Václav Chaloupecký ernannt, der in dieser
Funktion bis Ende 1938 gewirkt hat. Er war nur für wissenschaftliche
Bibliotheken zuständig. Die Bibliothek der neuentstandenen
Komensky(Comenius)-Universität in Bratislava wurde am 10. Oktober 1919
gegründet, durch den Akt der Übernahme der Bibliothek der Ungarischen
Königlichen Elisabeth-Universität in die Verwaltung des
tschechoslowakischen Staates. Zum Regierungskommissar und seit dem Jahre
1921 Direktor der UBB wurde der Bibliothekar der Prager
Universitätsbibliothek Jan Emler ernannt. In der Zwischenkriegszeit
wurde das Statut der Bibliothek nicht erlassen. Laut J. Emler hatte die
UBB zweierlei Berufung: allgemeine – mit Rücksicht auf das objektive
wissenschaftliche Ziel und die Bedeutung der Universität und spezielle –
mit Rücksicht auf den eigentümlichen nationalen Charakter und die
territoriale Lage dieser Universität. Die aufgerissene
Entwicklungskonzeption setzte auch Emlers Nachfolger Jozef Schützner
fort, Direktor der UBB in den Jahren 1931 – 1939.
Obwohl J. Emler vor allem ein Bibliothekar gewesen ist, zeigte er auch
in Bratislava ein großes Interesse an dem Schutz von Kunstdenkmälern.
Seit 1906 wirkte er in Prag als Konservator am Denkmalamt und nach der
Ankunft in der Slowakei führte er eine rege Korrespondenz mit dem
Kommissariat für Denkmäler in Sachen der Zuteilung von Subventionen für
den Ankauf von Büchern und Zeitschriften, Konservierung von historischen
Möbeln in der ehemaligen Jesuitenbibliothek, die von der UBB erworben
wurde, Adaptation der Räumlichkeiten des ehemaligen Klarissinenklosters
auf die Bibliothek und in der zweiten Hälfte der 1920er ersuchte er auch
um die Renovierung der Gebäude und Restaurierung der entdeckten
Fresken. J. Emler bemühte sich auch um die Rettung von vernachlässigten
Pfarrbibliotheken.
Die umfangreichste Gruppe in der Agenda der Denkmalbehörden in Bezug auf
die Bibliotheken bilden die Akten über die Ausfuhr. Es hängt direkt mit
der Berufung des Regierungskommissariats für Denkmalschutz in der
Slowakei zusammen, denn diese Institution hat die Ausfuhr von Denkmälern
und den Antiquitätenhandel beaufsichtigt. Das größte Problem im Bereich
der Ausfuhr registrierte man im Zusammenhang mit Adelsbibliotheken. In
den 1930er Jahren ist das Ausfuhrgesetz unter dem Einfluss von
politischen Wandlungen in Europa oft verletzt worden und trotz dem
Interesse der UBB wurden auf diese Weise wertvolle Inkunabeln ins
Ausland ausgeführt und in Auktionen verkauft.

Viliam Stockmann
Das Regierungskommissariat für Denkmalschutz und der Naturschutz
Die Tätigkeit des Regierungskommissariats für Denkmalschutz in der
Slowakei, das sich im Jahre 1923 in das Staatliche Referat für
Denkmalschutz in der Slowakei transformierte, bildet in der Geschichte
des staatlichen Naturschutzes in der Slowakei zwar eine wenig bekannte,
doch gleichzeitig die interessanteste Periode und auch ein selbständiges
Kapitel.
Infolge des Zerfalls von Österreich-Ungarn und der Entstehung der
Tschechoslowakischen Republik kam es zum Zerreißen aller Bindungen der
slowakischen Denkmäler, einschließlich Naturdenkmäler, an die Staatliche
Denkmalkommission in Budapest. Zur selben Zeit entstanden in Bratislava
im Jahre 1919 die ersten slowakischen Denkmalbehörden auf Betreiben von
zwei Persönlichkeiten – dem slowakischen Architekten Dušan Jurkovič und
tschechischen Denkmalpfleger, Theoretiker und Staatsbeamten im Bereich
der Denkmalpflege Zdeněk Wirth. Die selbständige slowakische
Denkmalverwaltung entstand auf Grund der Verordnung des Ministers mit
Vollmacht für die Slowakei Vavro Šrobár vom 20. Oktober 1919. Laut
dieser Verordnung gehören in die Kompetenz des Regierungskommissariats
die Amtshandlungen über bauliche und andere Eingriffe in Gebieten, die
sich durch Naturdenkmäler, Fauna, Flora und geologische Gebilde
auszeichnen. Der geistliche Vater der Verordnung war Jan Hofman, der
künftige Chef des Regierungskommissariats. Diese progressive Verordnung
bildete die rechtliche sowie praktische Basis des Natur- und
Geländeschutzes in der Slowakei beinahe für die nächsten zwei Dekaden.
Das bedeutet, dass man schon bei dem ersten Entwurf der Arbeiten des
Kommissariats an die grundlegendsten Aufgaben der Denkmalpflege und des
Naturschutzes gedacht hatte und auch an die Sicherung der Lösung von
Problemen in diesem Bereich aus einer moderneren Sicht als es die
vorangehende, rein konservatorische Konzeption getan hat.
In den Jahren 1919 – 1939 befasste sich das Regierungskommissariat, bzw.
das Staatliche Referat mit der Problematik des Naturschutzes auf dem
ganzen Gebiet der Slowakei. Es handelte sich vor allem um die Pflege um
die wenigen Naturreservate, Schutz von Bäumen vor dem Fällen, Schutz von
Vögeln und anderen Tieren, Schutz von Pflanzen, besonders in
Hochgebirgen, Höhlen- und Parkschutz. Neben der Ausarbeitung der
Grundkonzeption des Naturschutzes hat das Referat für Denkmalschutz auch
die Erklärung des Tatraer Naturparks und das Gesetz über den
staatlichen Naturschutz vorbereitet. Es erwarb sich auch Verdienste um
das Verzeichnis der potenziellen Gebiete zum territorialen Schutz in
Form von weiteren Naturreservaten.

Geschichten der Denkmäler

Veronika Kapišinská
Die Kirche in Lisková – eine Begegnung zwischen Geschichte und Moderne
Wenn man im Jahre 1934 in der nordslowakischen Gemeinde Lisková über die
architektonische Gestalt der neuen Kirche entschieden hat, war das
Schicksal der alten Kirche schon besiegelt. Den lange Jahre unbenutzten
frühgotischen Bau, geschlossen wegen schwerer statischer Störungen und
des baufälligen Zustands, wurde von Amts wegen abgerissen. Gerettet
wurde nur der barockumgebaute Turm, während die Kirche dem geplanten Bau
mit neuen Kapazität- und Funktionsparametern Platz machte. Die
definitive Wahl des modern aufgefassten Baus aus der Werkstatt des
bedeutenden Architekten der Zwischenkriegszeit Jindřich Merganc kann
zweifellos als glücklich bezeichnet werden.
Die Geschichte der ursprünglichen Kirche in der Gemeinde Lisková unweit
von Ružomberok reichen bis ins frühe Mittelalter zurück. Ihre Existenz
ist laut der schriftlichen Quellen im Jahre 1397 belegt. Die
einschiffige Kirche hatte ursprünglich keinen Turm gehabt, später ist
ein hölzerner Glockenturm hinzugekommen. Vermutlich bei dem Barockumbau
im Jahre 1697 wurde dazu ein gemauerter Turm zugebaut. In der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts und in den Jahren 1706 – 1709 stand die
Kirche unter der Verwaltung von Protestanten. Seit Ende des
18. Jahrhunderts registrieren wir Versuche um den Kirchenumbau, die
durch erhöhte Kapazitätansprüche motiviert waren. Den umfangreichen
Umbau nach dem Plan von A. Pawelka aus dem Jahre 1799 realisierte man im
Jahre 1803. Über eine weitere Erweiterung der Kirche begann man im
Jahre 1914 nachzudenken, doch der Aufbauprozess wurde plötzlich von dem
Ersten Weltkrieg unterbrochen. Trotzdem entstand auch in den Jahren 1915
– 1918 eine ganze Reihe von Plänen, deren Autor Fridrich Schulek
gewesen ist. Es handelte sich vorwiegend um monumentale Konzepte von
historisierendem Charakter, die mit der Erhaltung des Barockturms
gerechnet haben. Der geplante Umbau wurde schließlich nicht realisiert,
genauso wie die späteren Umbauversuche in den Jahren 1922 – 1925. Die
Kirche war jedoch schon seit 1927 wegen statischen Störungen amtlich
geschlossen. Als im Jahre 1934 die Abbrucharbeiten begonnen haben,
existierte bereits das modernistisch orientierte Projekt des Architekten
Jindřich Merganc aus Bratislava, das schließlich realisiert wurde.
Dadurch entstand eine einzigartige Symbiose des Fragments von
historischer Architektur mit einem modern aufgefassten Sakralbau.

Jana Oršulová
Der Lüneburger Gobelin im Slowakischen Nationalmuseum
In Sammlungen des SNM-Historischen Museums befindet sich ein Gobelin
(Teppich) von untypischen Ausmaßen (Länge 820 cm, Breite 104 cm). Mit
diesem Renaissancewerk befasste sich zuletzt M. Janovíčková (Pamiatky a
múzeá 4/1997), die das abgebildete Motiv als die Geschichte von Esther
aus dem Alten Testament identifizierte. Sie machte auf ein beinahe
identisches Werk aufmerksam – einen Gobelin aus dem Jahre 1559, gewebt
in flämischer Technik, mit Abbildung der Geschichte von Tobias, der in
der Literatur als Lüneburger Arbeit erwähnt wird. Anhand der Analogien
lokalisierte sie die Herkunft des Gegenstands in die deutsche Stadt
Lüneburg, die Frage von Identifikation der heraldischen Verzierung des
Gobelins ließ sie jedoch offen. Unklar blieb auch der Weg, auf dem der
Gobelin in die Sammlungen des SNM gelangt ist. Die neueste Forschung im
Archiv des Denkmalamtes der Slowakischen Republik (Materialbestand des
Staatlichen Referats für Denkmalschutz in der Slowakei) hat gezeigt,
dass der Gegenstand vom Graf Johann Pálffy (1829 – 1908), dem wohl
bedeutendsten Sammler dieses Adelsgeschlechts erworben wurde. Seine
Privatsammlung hatte keine Parallele in Ungarn. Da er ohne Nachkommen
gestorben ist und der Erbschaftsstreit ganze Jahre lang gedauert hat,
gelangte der Gobelin von seinem Aufbewahrungsort (Schloss Pálffy in
Pezinok) in die Sammlungen des Heimatmuseums in Bratislava (der
Vorgänger des Slowakischen Nationalmuseums) erst im Jahre 1933.
Der Gobelin mit heraldischer Verzierung entstand vermutlich bei
Gelegenheit der Vermählung eines von den Mitgliedern des bedeutenden
Lüneburger Patriziergeschlechts von Dassel, denn dieses Familienwappen
ist an der wichtigsten Stelle des Gobelins angebracht. Dank der
Zusammenarbeit mit Dr. E. Michael aus dem Museum des Fürstentums
Lüneburg wurde eindeutig festgesetzt, dass sich auf dem Gobelin die
Wappen des Ehepaars Ludolf (III.) von Dassel (1539 – 1609) und Ilsabe
von Dithmersen (1550 – 1601) befinden. Die Ehe schlossen sie im Jahre
1567 und an dieses Jahr bindet sich vermutlich auch die Entstehung des
Gobelins. Ludolf III. von Dassel wurde Stadtrat im Jahre 1573 und
Bürgermeister im Jahre 1692. Die Signatur des Herstellers wurde bisher
nicht genau identifiziert.
Der Beitrag weist auch auf andere interessante Gegenstände aus dem
Museum in Lüneburg hin, die mit Mitgliedern des Geschlechts von Dassel
verbunden sind und deren Wappen einschließen. Mit Hinblick auf die
existierenden Angaben der historischen Topographie der Stadt Lüneburg
darf man annehmen, dass der Gobelin zu seiner Entstehungszeit offenbar
den exklusiven Wohnraum des Hauses in Neue Sülze 31 geschmückt hat, das
dem Ludolf III. von Dassel und vor ihm seinem Vater gehörte, oder er war
später im Haus seiner Tochter Ilsabe in Neue Sülze 8 untergebracht.
Diese Häuser blieben leider nicht erhalten.
Die Mitglieder des bedeutenden Lüneburger Patriziergeschlechts von
Dassel haben in dieser Stadt bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
gelebt. Das Museum in Lüneburg bewahrt bis heute in seinen Sammlungen
mehrere Gegenstände, die sich direkt auf die Vorfahren und Nachkommen
von Ludolf III. von Dassel beziehen. Der Gobelin gelangte schließlich in
die Sammlungen der bedeutendsten Museumsinstitution in der Slowakei und
die publizierte Forschung ermöglichte es, die Details über dessen
Besitzer in heutigem Deutschland festzustellen.
in der Slowakei, der komplett mit der Technologie HDTV realisiert wurde.